BMUV: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis | Gesetze und Verordnungen https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-ueber-das-europaeische-abfallverzeichnis
Die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ist sowohl für die Bezeichnung von Abfällen als auch für Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich.
Es gibt insgesamt 842 Abfallarten.