BMEL – Pressemitteilungen – Zum Schutz bedrohter Aale: BMEL legt Schonzeit in Nord- und Ostsee fest https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/026-schonzeit-aal.html
Der europäische Aalbestand befindet sich in einem äußerst kritischen Zustand. Zu seinem Schutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun in Absprache mit den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Schonzeit für Aale festgelegt: In der Zeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Meeresgewässern, das auch Aale als Beifang beinhaltet.
Die Schonzeit gibt laichbereiten Aalen die Möglichkeit