Beschluss Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden – Raúl Krauthausen https://raul.de/allgemein/beschluss-bundesverfassungsgericht-menschen-mit-behinderungen-druefen-bei-einer-triage-nicht-benachteiligt-werden/
Am 27.06.2020 reichten neun Menschen, unteranderem ich, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Im Falle von begrenzten Intensivbetten müssen Ärzt*innen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Wer wird behandelt, wer nicht? Die Sorge, dass Menschen mit Behinderung auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert werden ist groß.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Recht.