Erlaubt: Prozentangaben bei Brot verwirren | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-prozentangaben-bei-brot-verwirren
Die Werbung „100 Prozent Roggenmehl“ in Bezug auf den Getreideanteil ist zwar richtig, aber verwirrend, wenn weniger Roggenmehl in der Zutatenliste steht.
Die Menge der Zutat – wie hier das Roggenmehl – muss sich auf das Gewicht der fertigen