Kindernetzwerk fordert bessere Umsetzung der UN-Kinderrrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention Pressemitteilung zum 20. November 2023 Immer noch werden in Deutschland Gesetze verabschiedet, die der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) widersprechen. Als Beispiel sei aktuell das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) zu nennen, das mit seiner zugehörigen Richtlinie das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform konterkariert. Gerade das GKV-IPReG und dessen nachfolgende Richtlinien zeigen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Politik einen besonderen Fokus brauchen, damit deren Rechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt werden. Dies trifft im besonderen Maße auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen zu.
der Kinder in den Blick nehmen und kindlichen Bedürfnissen in der Politik mehr Gewicht