Interessengruppen – staatsrecht.honikel.de https://staatsrecht.honikel.de/interessengruppen.htm
Interessenverbände im Gesetzgebungsverfahren
Vertreter einer Interessengruppe mit entsprechender Mitgliederzahl hat ungleich mehr Gewicht
Interessenverbände im Gesetzgebungsverfahren
Vertreter einer Interessengruppe mit entsprechender Mitgliederzahl hat ungleich mehr Gewicht
Verfasssungsgrundsätze im Grundgesetz, Beschreibung und Bedeutung von Republik, Demokratie, Sozialstaat und Bundesstaat
jeweils sinnvoll verteilt werden, damit keiner der Beteiligten ein übermächtiges Gewicht