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Wird die Kappungsgrenze nicht eingehalten? – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/26317/44186.html

Ein Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent an das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete (= absolute Obergrenze für die Mieterhebungen) anheben. Die Kappungsgrenze gilt allerdings nicht, wenn der oder die Vermieter_in einen Zuschlag zur Miete auf dem Wege der „Modernisierungsumlage“ erhebt.
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