Dein Suchergebnis zum Thema: finden

Ökostrom muss zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen und transparent bereitgestellt werden | oeko.de

https://www.oeko.de/news/pressemeldungen/oekostrom-muss-zum-ausbau-der-erneuerbaren-energien-beitragen-und-transparent-bereitgestellt-werden/

Aktuelle Vorwürfe gegen die Nutzung von Zertifikaten sind unzutreffend und gehen am eigentlichen Problem vorbei Seit einigen Tagen wird in den Medien eine intensive Debatte zum Thema Ökostrom geführt. Die Diskussion wurde durch die Meldung des Spiegels „Stromanbieter verkaufen Atomstrom als Ökostrom“ vom 5. Januar 2008 ausgelöst. Im Mittelpunkt steht dabei zum einen die Frage, unter welchen Bedingungen Ökostrom aus ökologischer Perspektive zu empfehlen ist. Zugleich wurde die Verwendung von Ökostromzertifikaten des RECS-Systems in der Stromwirtschaft kritisiert. Das Öko-Institut ist seit neun Jahren in der Zertifizierung von Ökostrom tätig und überwacht zugleich die Regeln des RECS-Systems in Deutschland. „Entscheidend für die Bewertung von Ökostrom-Angeboten ist, ob sie den Anteil an Strom aus Erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung tatsächlich erhöhen“, sagt Veit Bürger vom Öko-Institut. Christof Timpe, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz, ergänzt: „Diese Frage ist unabhängig davon, ob Zertifikate für den Nachweis des Ökostroms eingesetzt werden. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber der Nutzung von Zertifikaten sind eine Scheindebatte und verstellen den Blick auf die eigentliche Herausforderung: Ökostromangebote so auszugestalten, dass sie den Ausbau von Erneuerbaren Energien wirksam fördern.“
Informationen zum Gütesiegel „ok-power“, einschließlich der Herkunft der einzelnen Produkte finden

Ökostrom muss zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen und transparent bereitgestellt werden | oeko.de

https://www.oeko.de/news/aktuelles/oekostrom-muss-zum-ausbau-der-erneuerbaren-energien-beitragen-und-transparent-bereitgestellt-werden/

Aktuelle Vorwürfe gegen die Nutzung von Zertifikaten sind unzutreffend und gehen am eigentlichen Problem vorbei Seit einigen Tagen wird in den Medien eine intensive Debatte zum Thema Ökostrom geführt. Die Diskussion wurde durch die Meldung des Spiegels „Stromanbieter verkaufen Atomstrom als Ökostrom“ vom 5. Januar 2008 ausgelöst. Im Mittelpunkt steht dabei zum einen die Frage, unter welchen Bedingungen Ökostrom aus ökologischer Perspektive zu empfehlen ist. Zugleich wurde die Verwendung von Ökostromzertifikaten des RECS-Systems in der Stromwirtschaft kritisiert. Das Öko-Institut ist seit neun Jahren in der Zertifizierung von Ökostrom tätig und überwacht zugleich die Regeln des RECS-Systems in Deutschland. „Entscheidend für die Bewertung von Ökostrom-Angeboten ist, ob sie den Anteil an Strom aus Erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung tatsächlich erhöhen“, sagt Veit Bürger vom Öko-Institut. Christof Timpe, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz, ergänzt: „Diese Frage ist unabhängig davon, ob Zertifikate für den Nachweis des Ökostroms eingesetzt werden. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber der Nutzung von Zertifikaten sind eine Scheindebatte und verstellen den Blick auf die eigentliche Herausforderung: Ökostromangebote so auszugestalten, dass sie den Ausbau von Erneuerbaren Energien wirksam fördern.“
Informationen zum Gütesiegel „ok-power“, einschließlich der Herkunft der einzelnen Produkte finden

Berücksichtigung von Meeresschutzbelangen nach Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bei bergrechtlichen Vorhaben | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/beruecksichtigung-von-meeresschutzbelangen-nach-meeresstrategie-rahmenrichtlinie-bei-bergrechtlichen-vorhaben/

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EU; MSRL) verpflichtet Deutschland, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten. Das Gutachten untersucht, inwieweit Vorgaben für die Genehmigung und Durchführung von marinen Bergbauvorhaben die Ziele der MSRL berücksichtigen. Eine ausführliche Analyse der Rechts- und Verwaltungsvorschriften untersucht die planerischen und normativen Anknüpfungspunkte zur Berücksichtigung von Meeressschutzbelangen für die jeweils einzuholenden Zulassungen und Entscheidungen. Um die Erfahrung aus der Verwaltungspraxis mit zu berücksichtigen, sind qualitative Interviews mit Expert*innen der betroffenen Behörden geführt worden.
Im vorliegenden Factsheet finden sich die hierzu im UBA-CO2-Rechner v PDF Download

Potenzialflächen für Agri-Photovoltaik | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/konsumseitige-ansaetze-zur-verbesserung-der-nachhaltigkeit-des-ernaehrungssystems-rahmenbedingungen-fuer-die-freiwillige-klimakennzeichnung-von-lebensmitteln-und-zielvereinbarungen-mit-dem-detailhandel-1/

In der vorliegenden Studie werden Ausbaupotenziale für APV mittels einer detaillierten Bottom-Up-Analyse mit Hilfe von Geoinformationssystemen (GIS) für Deutschland ermittelt. Hierfür werden in einem ersten Schritt landwirtschaftliche Flächen identifiziert unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien wie Topographie, Naturschutz und Landnutzung. In einem weiteren Schritt werden Restriktionskriterien in die Analyse einbezogen. Dadurch werden Flächen mit Synergiepotenzialen und geringer Nutzungskonkurrenz zwischen landwirtschaftlichen Aktivitäten und PV-FFA identifiziert.
Die zuehörige Datensammlung finden Sie hier: https://zenodo.org/records/10878761

Einführung einer Lärmobergrenze in Frankfurt/Main: Gutachterliche Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/einfuehrung-einer-laermobergrenze-in-frankfurt-main-gutachterliche-pruefung-der-rechtlichen-moeglichkeiten-1/

Das Gutachten beschreibt auf der Grundlage verschiedener in der Region diskutierter Vorschläge für Kontingentmodelle Möglichkeiten, eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen zu etablie-ren. Ebenso werden rechtliche Grenzen aufgezeigt. Dabei wird unterschieden zwischen den Vor-schlägen, die sich an Bewegungszahlen orientieren und Vorschlägen, die lärmbasierte Grenzen vorsehen. Eine weitere Differenzierung erfolgt zwischen der „Festschreibung des Status quo“ aus dem Planfeststellungsbeschluss und weitergehenden Einschränkungen, die unterhalb der damali-gen Prognose und der in der Abwägungsentscheidung angenommenen Auswirkungen liegen.
Im vorliegenden Factsheet finden sich die hierzu im UBA-CO2-Rechner v PDF Download