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Prüfungseinsicht im Berufszugang – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefungseinsicht-berufszugang-6212380

Das Recht, Akten einzusehen, soll hauptsächlich Prüflingen helfen, ihre Rechte zu nutzen, wenn sie gegen eine Entscheidung vorgehen wollen. Es geht darum, dass sie die Prüfungsbewertung verstehen. Es ist weniger dafür da, dass sie daraus für später lernen, und ein Ergebnis erklärt bekommen. Nach dem Absolvieren Ihrer Prüfung im Berufszugang überlegen Sie nun, Prüfungseinsicht für Ihre nicht bestandene Prüfung zu beantragen. Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema möchten wir Ihnen hiermit beantworten.
Hier finden Sie die Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 314 KB).