Radioaktive Stoffe sind im verkehrsrechtlichen Sinne ein Gefahrgut, von dem bei Unfällen und unsachgemäßer Handhabung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können. Zum Schutz vor diesen Gefahren und zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr haben die national und international zuständigen Stellen daher ein umfassendes System von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen erarbeitet.
Sie finden sich national im „Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter“ nebst