Ausschüsse empfehlen Billigung, zeigen aber teilweise weiteren Handlungsbedarf auf Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, das Gesetz zu billigen. Hürden für Weiterbildung teilweise noch zu hoch Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik möchte, dass der Bundesrat mit einer begleitenden Entschließung deutlich macht, dass es trotz der vorgesehenen Verbesserungen für Menschen in einer schwierigen Berufs- und Lebenssituation weiterhin viele finanzielle und gesetzliche Hürden gibt, sich beruflich weiterzubilden und dadurch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Mehr Anreize für Langzeitarbeitslose Außerdem sollte der Bundesrat in der Entschließung auf den noch bestehenden Handlungsbedarf bei Langzeitarbeitslosen hinweisen. Für sie seien Weiterbildungen immer mit finanziellen Einbußen verbunden, die sie mit dem Regelsatz ausgleichen müssen. Die Betroffenen bräuchten deshalb weitere materielle Anreize, um eine mehrjährige Weiterbildung abzuschließen. Denkbar sei eine anrechnungsfreie, monatliche Entschädigung für den Mehraufwand. Ausnahmen von der verkürzten Umschulungsdauer Auch die zu hohen Anforderungen an Umschulungen für Langzeitarbeitslose sollten nach Meinung des Ausschusses in der Entschließung thematisiert werden. Dabei kritisiert er insbesondere die Verkürzung der Umschulungsdauer auf zwei Drittel der Ausbildungsdauer. In Ausnahmefällen müsse es möglich sein, die Umschulungsmaßnahme in der vollen Ausbildungszeit zu durchlaufen.
Prozent auf die Miete umlegen – derzeit sind es noch elf