Vermittlungsverfahren vorgeschlagen Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen – mit dem Ziel, das Gesetz aufheben zu lassen. Verfassungsrechtliche Bedenken Die nochmalige Verlängerung der Übergangszeit sei angesichts vorhandener Alternativen unverhältnismäßig: Seit dem 19. November 2018 ist das Narkosemittel Isofluran für die schmerzfreie Kastration zugelassen. Die Fristverlängerung verstoße gegen Artikel 20a Grundgesetz, sei ethisch nicht akzeptabel und ohne konkrete Strategie der Bundesregierung faktisch unbegründet. Stattdessen sollten nun kurzfristig Alternativen wie Immunokastration und Jungebermast verbindlich in die praktische Anwendung gebracht werden. Verpasste Chance In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Ausschuss, dass die Bundesregierung die fünfjährige Übergangsfrist nicht ausreichend genutzt hat, um auf die praktische Umsetzung einer tierschutzkonformen Lösung hinzuwirken. Bedenken von Verbänden und Tierhaltern hätten schon viel früher ausgeräumt werden können. Der Bundesrat entscheidet am 14. Dezember 2018, ob er den Empfehlungen des Agrarausschusses folgt.
Prozent auf die Miete umlegen – derzeit sind es noch elf