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Bundesrat – 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 – Verkehrsüberwachung

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/18/973/25c.html?nn=11765712

Erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken Der Verkehrs- und der Wirtschaftsausschuss lehnen den Gesetzentwurf wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Die Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten sei ohne jegliche räumliche Begrenzung zulässig und deshalb zu weitreichend, heißt es in der Empfehlung an das Plenum. Anlasslose Datenerhebung aller Fahrer unverhältnismäßig Unverhältnismäßig sei auch, dass die Regelung sämtliche Fahrer und Fahrzeuge unabhängig davon erfasst, ob sie sich rechtmäßig oder rechtswidrig in bestimmten Verkehrszonen bewegen. Darüber hinaus sei nicht sichergestellt, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und in unbedenklichen Fällen umgehend und umfassend gelöscht werden, kritisieren die Ausschüsse. Löschungsfrist zu lang Auch die vorgesehene Löschungsfrist von sechs Monaten halten sie für bedenklich. Die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geltende Verjährungsfrist von drei Monaten würde damit erheblich überschritten. Umweltausschuss plädiert für Blaue Plakette Der Umweltausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung den Ländern und Kommunen ein Instrument zur Kontrolle der Dieselfahrverbote zur Verfügung stellen möchte. Auch er äußert jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der umfassenden Datenerhebung und -verwendung. Seiner Ansicht nach ist die Einführung einer Blauen Plakette das geeignetere Instrument, um die notwendige Kontrolle schnell und einfach durchzuführen. Eine anlasslose und flächendeckende Erhebung personenbezogener Daten sei dann nicht erforderlich. Außerdem sei die Blaue Plakette deutlich günstiger als der Einsatz der Kennzeichenlesetechnik, ergänzt er. Die Bundesregierung solle den Vorschlag Baden-Württembergs zur Einführung der Blauen Plakette deshalb aufgreifen, der am 14. Dezember 2018 zur Abstimmung steht (BR-Drs. 617/18). Der Innenausschuss hat keine Einwände gegen den Regierungsentwurf. Das Plenum entscheidet am 14. Dezember, ob und welcher der Empfehlungen es sich anschließt.
Prozent auf die Miete umlegen – derzeit sind es noch elf

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Bundesrat – 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 – Teilhabe am Arbeitsmarkt

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/18/973/03.html?nn=11765712

Billigung und Entschließung empfohlen Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Plenum, das Gesetz zu billigen. Zugleich spricht er sich für eine Entschließung aus. Verbesserungsbedarf bei geplanten Maßnahmen Darin begrüßt er die beabsichtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ausdrücklich. Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt greift seiner Ansicht allerdings zu spät. Tatsächlich verfestige sich der Hartz-IV- Bezug bereits nach vier Jahren. Eine frühere Förderung könne einer weiteren Verfestigung entgegenwirken, erläutert er. Voll versicherungspflichtig beschäftigen Verbesserungsbedarf sieht der Ausschuss auch bei Langzeitarbeitslosen, die nach zwei Jahre Hartz-IV-Bezug Eingliederungshilfen erhalten. Sie sollten nach Ansicht des Ausschusses voll versicherungspflichtig beschäftigt werden.
Prozent auf die Miete umlegen – derzeit sind es noch elf

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