§ 64 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | Bauaufsicht Wuppertal https://www.wuppertal.de/microsite/bauaufsicht/antraege/102010100000496908.php
Vor Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlagen – ist eine Baugenehmigung einzuholen.
baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung einzuholen.