Regelförderung für Chöre – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/42349/42357.html
Chöre können eine regelmäßige Förderung beantragen, sofern sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt – Die Förderung für Chöre wird jeweils für einen vierjährigen Förderzeitraum ausgeschrieben
Für sie wird eine höhere Kopfpauschale gezahlt.