1460 https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/geschichte-loebejuen/vierzehnhundertsechzig.html
Ein Auszug aus den ‚Statuta Hospitalis‘ (aus: Löbejün 1040 Jahre, S.7) von 1752 mag – ein Bild vom Leben in der Gemeinschaft vermitteln: 6. – Wenn auch einer den anderen schild, an seinen Ohren und guten ‚ Leymuth‘, oder ihm – sonsten etwas aufrüchte oder vorwirft, der soll desselben Tages ihm eine christliche – selbige selbst holen oder holen lassen und wieder in seine Wohnung gehen, da ihm aber ein
bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.