Allgemeine Information / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.10072.1&object=tx%7C2751.10072.1
Die Abmeldepflicht besteht nur dann, wenn jemand aus einer Wohnung auszieht und keine – Wohnung ohne Neubezug einer anderen Wohnung. – Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. – Bei der Abmeldung ist ein Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und bei der – , wenn ein Meldepflichtiger vorspricht.
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