Feuerwerk, Himmelslaternen – Stadt Gersthofen https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/feuerwerk/
Grundsätzlich ist für ein Feuerwerk der Klasse II (Kleinfeuerwerk), das im Zeitraum – Dezember abgebrannt werden soll, eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Erste Verordnung – Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist einbegründeter Anlass
Dezember abgebrannt werden soll, eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Erste Verordnung