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Studie: Steigen die Aktien, wächst die Ungleichheit | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/studie-steigen-die-aktien-waechst-die-ungleichheit-664574

Ökonomen der Universität Mannheim und des Forschungszentrums der Bundesbank haben herausgefunden, dass die Ungleichheit der Vermögen der Menschen im europäischen Währungsgebiet wächst, wenn die Aktienkurse steigen. Steigen dagegen die Immobilienpreise, verringert sich die Kluft zwischen Arm und Reich.
für die Ungleichheit in einem Land dient und von null (völlige Gleichheit) bis eins

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Liquiditätsverordnung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaets-verordnung/liquiditaetsverordnung-598548

Die Liquiditätsverordnung ist 2007 in Kraft getreten und ersetzt den zuvor gültigen Grundsatz II. Sie konkretisiert die Anforderungen des Kreditwesengesetz, wonach Institute und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen.
abrufbaren Zahlungsverpflichtungen im ersten Laufzeitband, muss somit mindestens eins

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Starkes Interesse an Bargeld-Themen in Zeiten der Pandemie | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/internationaler-zentralbankdialog/newsletter/ausgaben/starkes-interesse-an-bargeld-themen-in-zeiten-der-pandemie-858216

Im Jahr 2020 stieg die Nachfrage nach bilateraler Zusammenarbeit der Zentralbanken im Bargeldmanagement und sie wurde vielfältiger. Die neu aufgesetzte internationale Online-Kursreihe wird gut angenommen. Pandemie, Cash Center, IT-Anwendungen und Bargeldbearbeitung waren die TOP-Themen.
Aber eins steht fest, ein neues Format hat sich etabliert und bereichert den internationalen

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Liquiditätsverordnung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaets-verordnung

Die Liquiditätsverordnung ist 2007 in Kraft getreten und ersetzt den zuvor gültigen Grundsatz II. Sie konkretisiert die Anforderungen des Kreditwesengesetz, wonach Institute und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen.
abrufbaren Zahlungsverpflichtungen im ersten Laufzeitband, muss somit mindestens eins

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