Der Bundesjugendvorstand der ASJ | Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland https://www.asj.de/asj-uberblick/bundesjugendvorstand-asj
Auszug aus der Satzung der ASJ-Deutschland: § 7 1. Dem Bundesjugendvorstand obliegt insbesondere: l. die Bundesjugendkonferenz auszuschreiben, die Tagesordnung aufzustellen und die Geschäfts- und Finanzberichte abzugeben, 2. die Arbeit der Arbeiter-Samariter-Jugend zu koordinieren und initiativ zu fördern, 3. die Arbeiter-Samariter-Jugend in Fragen der Jugendarbeit nach innen und außen zu vertreten und die sich aus diesem Bereich ergebenden Aufgaben wahrzunehmen.
festgelegt; dabei muss die Zahl der Mitglieder des Bundesjugendvorstandes insge-samt eine