Gewerbeangelegenheiten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12076-VLR/gewerbeangelegenheiten/
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung – oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dieses der für den betreffenden
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung