Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ https://www.stendal.de/de/denkmalschutz.html
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, Denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Erhaltungssatzung ‚Altstadt und Bahnhofsvorstadt‘, so bedarf es meist zusätzlich einer – durchgreifende Modernisierung nach Nr. 3 ermittelt sich die Höhe der Förderung auf Grundlage einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, Denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung