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Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

https://www.stendal.de/de/auskunfts-bzw-uebermittlungssperre.html

Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. – Bürgerin, sehr geehrter Bürger, zu dem von Ihnen beabsichtigten Antrag auf Einrichtung einer – Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer – Hinweisen sollten Sie über die gesetzlichen Vorschriften zum Antrag auf Einrichtung einer
Übermittlungssperre Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw.

Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

https://www.stendal.de/de/auskunfts-bzw-uebermittlungssperre/auskunfts-bzw-uebermittlungssperre-20019553.html

Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. – Bürgerin, sehr geehrter Bürger, zu dem von Ihnen beabsichtigten Antrag auf Einrichtung einer – Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer – Hinweisen sollten Sie über die gesetzlichen Vorschriften zum Antrag auf Einrichtung einer
Übermittlungssperre Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw.

Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“

https://www.stendal.de/de/denkmalschutz/foerderprogramm-staedtebaulicher-denkmalschutz-20004257.html

Das Vorliegen einer Baugenehmigung, Denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Erhaltungssatzung ‚Altstadt und Bahnhofsvorstadt‘, so bedarf es meist zusätzlich einer – durchgreifende Modernisierung nach Nr. 3 ermittelt sich die Höhe der Förderung auf Grundlage einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, Denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung

Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme“

https://www.stendal.de/de/sanierungs_und_entwicklungs_masznahmen.html

Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Grundstücken, Grundstücksteilen, wenn dies im Sinne der Umsetzung der Sanierungsziele bzw. einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung

Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

https://www.stendal.de/de/aktive_stadt/article-151004004302-20004302.html

Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Baumaßnahmen nach Nr.1 und 2 ermittelt sich die Höhe der Förderung auf Grundlage einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung