Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme“ https://www.stendal.de/de/sanierungs_und_entwicklungs_masznahmen/foerderprogramm-staedtebauliche-sanierungs-und-entwicklungsmassnahme-20004276.html
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung – nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt – Grundstücken, Grundstücksteilen, wenn dies im Sinne der Umsetzung der Sanierungsziele bzw. einer – Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht
Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung