Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Erklaerung-zur-Namensfuehrung-von-Ehegatten-ohne-inlaendischen-Ehe-oder-Heiratseintrag-abgeben/
Namensführung in der Ehe zuständige Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer