Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Aufenthaltskarte-fuer-drittstaatsangehoerige-Familienangehoerige-von-EU---EWR-Buergern-ausser-Deutschland-beantragen/
einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils Beim Nachzug zu einer