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schleswig-holstein.de – Strafrecht – Jugendkriminalität: Diversionsverfahren bei jugendlichen Beschuldigten

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/strafrecht/diversionsverfahren?nn=35321270-ee9e-470b-a0c0-43a6db4a09e8

Die Diversionsrichtlinien Schleswig-Holsteins (seit dem 01. Juli 1998 in Kraft) verfolgen das Ziel, auf die Straffälligkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, das heißt von Personen zwischen 14 und 18 beziehungsweise 18 bis 21 Jahren, möglichst unbürokratisch, zeitnah und erziehungswirksam zu reagieren.
von Sachverstand und zur schnellen Herbeiführung einer