RKI – Meldebögen – Meldung des Verdachts einer Impfnebenwirkung https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Meldeboegen/Impfreaktion/impfreaktion.html?nn=16779878
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche – Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig
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