Verwaltungsgebührensatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.352.1&kuo=2&sub=0
Rahmen des § 5 Abs. 2 KAG werden Gebühren auch erhoben, wenn ein auf die Vornahme einer – Vor Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Verwaltungsleistung ist der Antragsteller
Rahmen des § 5 Abs. 2 KAG werden Gebühren auch erhoben, wenn ein auf die Vornahme einer