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VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer