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Kita-Essengeldsatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Satzung beschlossen: § 1 Grundsatz Der Versorgungsauftrag wird hinsichtlich einer – In qualitativer Hinsicht wird zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung auf die – § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII und § 17 Abs. 1 KitaG, wem allein oder gemeinsam mit einer – eine Neuaufnahme frühestens nach vollständiger Begleichung der Rückstände bzw. einer – Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 €
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Satzung beschlossen: § 1 Grundsatz Der Versorgungsauftrag wird hinsichtlich einer – In qualitativer Hinsicht wird zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung auf die – § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII und § 17 Abs. 1 KitaG, wem allein oder gemeinsam mit einer – eine Neuaufnahme frühestens nach vollständiger Begleichung der Rückstände bzw. einer – Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 €
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Essengeldsatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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beschlossen: § 1 Grundsatz Der Versorgungsauftrag wird hinsichtlich einer – In qualitativer Hinsicht wird zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung auf die – § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII und § 17 Abs. 1 KitaG, wem allein oder gemeinsam mit einer – eine Neuaufnahme frühestens nach vollständiger Begleichung der Rückstände bzw. einer – Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 €
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Satzung beschlossen: § 1 Grundsatz Der Versorgungsauftrag wird hinsichtlich einer – In qualitativer Hinsicht wird zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung auf die – § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII und § 17 Abs. 1 KitaG, wem allein oder gemeinsam mit einer – eine Neuaufnahme frühestens nach vollständiger Begleichung der Rückstände bzw. einer – Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 €
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