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VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefö

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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung