Recht Kinderleicht – Eigentum und Besitz https://www.recht-kinderleicht.de/eigentum
Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem die Sache gehört. – Man kann zum Beispiel sein Fahrrad in einer neuen Farbe anmalen, wenn einem die alte
Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem die Sache gehört.