Artikel 27 – Freiheit des Kulturlebens – Menschenrechte https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/artikel/artikel-27-freiheit-des-kulturlebens
Jeder Mensch hat das Recht, künstlerisch tätig zu werden oder sich an Kunst und Wissenschaft zu erfreuen.
Beides ein klarer Verstoß gegen Art. 27.