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Corona-VO Sport – Anpassungen Trainings- und Übungsbetrieb sowie Durchführung von Sportveranstaltungen – LSVBW

https://www.lsvbw.de/corona-vo-sport-anpassungen/

Am 5. November 2021 tritt die überarbeitete, am 4. November 2021 notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind.
Die genannten Personen können die Tests bei einer für die Testung zugelassenen Stelle

Hospitalisierungsinzidenz spielt in der neuen Corona-VO eine übergeordnete Rolle

https://www.lsvbw.de/hospitalisierungsinzidenz-spielt-in-der-neuen-corona-vo-eine-uebergeordnete-rolle/

Die Bewertungsgrundlage des aktuellen Infektionsgeschehens verändert sich, um die drohende Überlastung der Intensivstationen der Krankenhäuser in Baden-Württemberg zu verhindern. Anstelle der 7-Tage-Inzidenz tritt nun die Hospitalisierungsinzidenz.
Bei einer Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind fortan stufenweise Einschränkungen