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Europäische Zentralbank (EZB) :: Kinderfunkkolleg Geld

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Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist die zentrale Einrichtung der Währungsunion. Seit der Einführung des Euro zu Jahresbeginn 1999 ist sie die gemeinsame Zentralbank der 19 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben (Euro-Raum). Der EZB-Rat ist ihr oberstes Beschlussgremium. Vorrangiges Ziel des Eurosystems ist es, Preisstabilität im Euro-Raum zu gewährleisten und so die Kaufkraft des Euro zu erhalten. Der EZB-Rat zielt deshalb darauf ab, die Inflationsrate auf mittlere Frist unter, aber nahe 2% zu halten. Seit 2014 ist die EZB auch für die Bankenaufsicht im Euro-Raum zuständig.
Folge 08 „Wie erkennt man einen ‚falschen Fuffziger‘?“

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Taschengeld :: Kinderfunkkolleg Geld

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Die meisten Kinder bekommen von ihren Eltern Taschengeld. Eltern sind dazu aber nicht verpflichtet. Es gibt kein Gesetz, dass die Zahlung oder die Höhe von Taschengeld vorschreibt. Dennoch sehen viele Eltern und Fachleute es als sinnvoll an, damit Kinder schon früh den Umgang mit Geld erlernen und selbstständig entscheiden können: Wie viel kann ich mir leisten? Möchte ich mein Geld lieber sparen? Wofür möchte ich mein Taschengeld ausgeben? Die Höhe des Taschengeldes hängt üblicherweise auch davon ab, wie viel Geld die Eltern selbst zur Verfügung haben und was die Kinder davon bezahlen sollen. Auch wenn Kinder Geld zur freien Verfügung haben, können sie nicht alles kaufen. Ist man nämlich unter 7 Jahren, dann ist man nicht geschäftsfähig, das heißt die Eltern könnten die erworbene Ware auch rückwirkend wieder gegen die Kaufsumme zurückgeben. 7-14-jährige sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen altersübliche, kleinere „Geschäfte“ des täglichen Lebens wie zum Beispiel den Kauf von DVDs, Büchern oder Kinokarten tätigen. Käufe, die schriftliche Verträge voraussetzen, sind aber ebenso wenig erlaubt wie der Erwerb von Waren, die Kinder gar nicht kaufen dürfen. Dazu zählen unter anderem Zigaretten oder Alkohol oder Dinge, die das normale Taschengeld überschreiten wie zum Beispiel teure Handys, Jacken oder Spielekonsolen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind mündige Minderjährige mit erweiterter Geschäftsfähigkeit, Personen über 18 Jahre haben grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit.
Folge 08 „Wie erkennt man einen ‚falschen Fuffziger‘?“

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