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Denkmalschutz – Beseitigung eines Kulturdenkmals | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/stadtplanung-bauaufsicht-und-denkmalschutz/denkmalschutz-beseitigung-eines-kulturdenkmals.php

Für einen Abbruch oder eine Beseitigung eines Kulturdenkmals benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche – Genehmigung oder eine Baugenehmigung nach Hessischer Bauordnung. – Ein Abbruch eines Kulturdenkmals sollte stets die aller letzte Option sein.
Vor einer Antragsstellung ist in jedem Fall Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde

Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate) |

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/verpflichtungserklaerung-fuer-einen-langfristigen-aufenthalt-mehr-als-3-monate.php

Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt – eines Ausländers übernommen werden.
Beschreibung Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den