Unter diesen Voraussetzungen erstattet der Landkreis die Kosten zur Schülerbeförderung – Stadt Gersthofen https://gersthofen.de/neuigkeiten/unter-diesen-voraussetzungen-erstattet-der-landkreis-die-kosten-zur-schuelerbefoerderung/
Digitaler Antrag über Onlineformular möglich Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der…
Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgeschlossen.