Schiedspersonen für Hochdahl und Alt-Erkrath gesucht https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.5359.1&object=tx%7C2871.5359.1
Die Wahl einer Schiedsperson erfolgt durch den Stadtrat und gilt für fünf Jahre.
Die Wahl einer Schiedsperson erfolgt durch den Stadtrat und gilt für fünf Jahre.