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Verfahrenslotsin

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Seit dem 01.01.2024 stehen jungen Menschen mit (drohenden) Behinderungen die Beratung und Unterstützung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen zu. Auch Eltern oder anderweitige Personensorgeberechtigte können sich ebenfalls an die Verfahrenlosen wenden. Dieses Recht wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (kurz KJSG) in § 10b Abs. 1 SGB VIII geregelt.
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen beraten und begleiten Kinder und Jugendlichen mit einer