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Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation

https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.1563.1&object=tx%7C2871.1563.1

Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 12 Absatz 1 Nummer 3a Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 87a der Abgabenordnung.
Mit der Einrichtung einer virtuellen Poststelle (VPS) und einer zentralen DE-Mail

Hilfe für die Ukraine

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Soziales/Integration/Integrationsbeauftragte-und-Fl%C3%BCchtlingshilfe/Hilfe-f%C3%BCr-die-Ukraine/?La=1

Bürgerinnen und Bürger, die den notleidenden Menschen im Kriegsgebiet in der Ukraine oder den Geflüchteten in Deutschland helfen möchten, können dies aktuell in erster Linie mithilfe von Geldspenden tun. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten hierfür. Ob und wie sich hilfsbereite Erkratherinnen und Erkrather darüber hinaus engagieren können, werden wir hier fortlaufend bekannt geben.
Ukraine einreisenden Personen darum, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer