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Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Alkoholverzehrverbot in der Landeshauptstadt

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/140297.html

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen regelt, dass zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens in der Meienbergstraße auf offener Straße kein Alkohol
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