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Das Wahlrecht: nicht für alle

https://www.dbjr.de/artikel/das-wahlrecht-nicht-fuer-alle

Junge Menschen unter 18 Jahren in Deutschland können und wollen wählen. Sie dürfen es jedoch nicht. Jedenfalls nicht zur Wahl des Deutschen Bundestages. Während zu vielen Kommunal- und Landtagswahlen – und seit kurzem auch zur Europawahl – junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen, ist es ihnen bei der Bundestagswahl weiterhin verwehrt. Der Beitrag ist am 22.9.23 im Blog Wertejahre erschienen.
niedrigschwelligen Zugang zu Wahlen als einem der wichtigsten Mitbestimmungsmöglichkeiten in einer

Forderung an die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des SGB VIII

https://www.dbjr.de/artikel/forderung-an-die-arbeitsgruppe-zur-weiterentwicklung-des-sgb-viii

Zum dritten Mal tagt die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“. Thema ist unter anderem: „Unterbringung junger Menschen außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren Eltern unterstützen – Familien stärken“.
Beratungen konkret auch darum, dass die Beteiligung junger Menschen an den Kosten einer