Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG | Stadt Bochum https://www.bochum.de/C125830C0038F229/vwContentByKey/W2B6NHD3391BOCMDE
Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen ist eine
und Infoblätter: Sofern der Antrag auf Erteilung einer