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BMUKN: Das war spektakulär

https://www.bmuv.de/30jahrenaturschutz/natur-und-umweltengagement-in-der-ddr/das-war-spektakulaer

Das zwischen 1936 und 1942 südlich von Leipzig erbaute Werk ist Ende des Zweiten Weltkrieges zu 70 Prozent zerstört. Doch schon 1945 geht es wieder in Betrieb. Die vom ihm ausgehende Umweltverschmutzung wird in der frühen DDR als Erbe des Faschismus abgetan, das bald überwunden sein wird. 1965 beschließt die Regierung, auf Petrochemie zu setzen und den VEB Braunkohleveredelung Espenhain zehn Jahre später stillzulegen.
den Auswirkungen des Werkes in Espenhain. 1983 gestalten sie in Mölbis den ersten einer

BMUKN: Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren

https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/sicherheit-endlager/sicherheitsanforderungen-an-die-endlagerung-hochradioaktiver-abfaelle-und-sicherheitsuntersuchungen-im-standortauswahlverfahren

Das zukünftige Endlager für hochradioaktive Abfälle muss bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, damit es errichtet und betrieben werden darf.
Diese Sicherheitsanforderungen werden in einer Verordnung gemäß Paragraf 26 des Standortauswahlgesetzes

BMUKN: Marine Raumordnung

https://www.bmuv.de/themen/meeresschutz/marine-raumordnung

Raumplanung und damit auch marine Raumordnung soll Nutzungskonflikte vorsorgend minimieren, indem sie in Konflikt stehende Nutzungen koordiniert und Freiräume bewahrt. Das Meer war lange Zeit kein Raum für industrielle Nutzungen in größerem Maßstab. Seine traditionellen Nutzungen sind vor allem die Schifffahrt und die Fischerei.
wachsenden Nutzungsdrucks ist nicht nur das Erfordernis der Entwicklung und Etablierung einer

BMUKN: Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen | Gesetze und Verordnungen

https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-eg-nummer-1013-2006-ueber-die-verbringung-von-abfaellen

Mit der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (VVA) wurde die Verordnung (EWG) Nummer 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen
, die als Gemische nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 der Pflicht zur Zuführung zu einer