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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_SchutzSexuelleSelbstbestimmung.html

Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer – Willen bilden oder äußern kann bzw. zwar ein „Ja“ erklärt, dieses aber etwa wegen einer
Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_SchutzSexuelleSelbstbestimmung.html?nn=18816

Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer – Willen bilden oder äußern kann bzw. zwar ein „Ja“ erklärt, dieses aber etwa wegen einer
Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer