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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2017_53-StGB-AendG_Massregelrecht_extremistische-Straftater.html?nn=18816

extremistischen Straftätern ermöglicht, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer – staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung einer
extremistischen Straftätern ermöglicht, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2017_53-StGB-AendG_Massregelrecht_extremistische-Straftater.html

extremistischen Straftätern ermöglicht, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer – staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung einer
extremistischen Straftätern ermöglicht, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer

Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2022_Sanktionenrecht.html?nn=149062

Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrecht wurde in den Bundestag eingebracht. Es beinhaltet Neuerungen bei Ersatzfreiheitsstrafe, im Maßregelrecht und bei der Strafzumessung bei geschlechtsspezifischer Gewalt.
Im Maßregelrecht werden die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung in einer

BMJ – Gesetzgebung – Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2017_HofV.html

verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig in einer – Flurkarte unter einer Flurstücksnummer erfasst sind. – Da die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren oder einer Einzelvermessung sehr
verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig in einer

BMJ – Gesetzgebung – Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2017_HofV.html?nn=18816

verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig in einer – Flurkarte unter einer Flurstücksnummer erfasst sind. – Da die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren oder einer Einzelvermessung sehr
verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig in einer