BMJ – Pfändungsschutzkonto – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html?nn=109866
Zahlungskontos als P-Konto kann jederzeit, also auch noch nach einer
sind, Unterhalt zu zahlen, und dies durch Vorlage einer