Denise Bergold-Caldwell | BELTZ https://www.beltz.de/autor_detailansicht/autorenseite/7848-denise-bergold-caldwell.html
4,98 € Denise Bergold-Caldwell The danger
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Die drohende Gefahr als Mittel gegen die aktuellen Herausforderungen des Gefahrenabwehrrechts wird kontrovers diskutiert. Dieser Beitrag knüpft daran an und unterzieht die weiter fortschreitende Vorverlagerung und damit letztlich qualitative und quantitative Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse anhand der Vorgaben des Grundgesetzes einer kritischen Würdigung.
Gefahr police regulation legal clarity threat of danger
Seit dem Kreuzberg-Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1882 markierten „Gefahr“ und „Störer“ die zentralen Komponenten eines auf die Gefahrenabwehr beschränkten Polizey-Begriffs. Um der Freiheitlichkeit willen meinte der liberale Rechtsstaat, das schädigende Ereignis bis kurz vor dessen Eintritt abwarten zu können – auch um den Preis, den letzten Zeitpunkt für ein rechtzeitiges Eingreifen womöglich zu verpassen. Ein solches Risiko nimmt der moderne Präventions- und Vorsorgestaat nicht mehr in Kauf: Er will gefahrenträchtige Geschehensabläufe nicht erst im letzten Moment unterbrechen, sondern sie gar nicht in Gang kommen lassen. Hier wird das mutmaßlich gefährliche Subjekt anstelle des objektiven Kausalgeschehens, der Gefährder bzw. die Gefährderin anstelle der Gefahr, in den Fokus genommen. Die Person selbst wird zum Bezugspunkt sicherheitsrechtlicher Risikovorsorge gemacht, wobei die Prognose nicht an das kaum kalkulierbare menschliche Individuum anknüpft, sondern dieses als Teil einer Gruppe oder standardisierbarer Situationen behandelt. Subjektivierung und Entindividualisierung gehen Hand in Hand und prägen das moderne Sicherheitsrecht.
principle Gefährder Präventionsstaat legal concept of danger
In jedem der 16 Landespolizeigesetze in Deutschland findet sich eine Norm, die sogenannte verdachtsunabhängige Identitätskontrollen in ausgewählten Raumausschnitten durch die Polizei ermöglicht. Die Voraussetzungen zur Einrichtung dieser „gefährlichen Orte“ sind rechtlich weitgehend unbestimmt und das Verfahren dazu geschieht in der Regel polizeiintern. Im vorliegenden Aufsatz wird argumentiert, dass durch die im Gesetz verankerte Unbestimmtheit eine Verselbstständigung der Polizei angelegt ist, die länderspezifisch je nach Kräfteverhältnis im zuständigen Staatsapparat und kritischer Intervention seitens Zivilgesellschaft oder Parlament unterschiedlich eingehegt wird und zu einer Varianz an Verfahrenspraxen zu „gefährlichen Orten“ führt. Anhand eines Überblicks aller Polizeigesetze und mittels der exemplarischen Analyse von vier Bundesländern (Hessen, Bremen, Baden-Württemberg, Sachsen) wird die These der Varianzen der Verselbstständigung erläutert.
Polizeiforschung Polizeipraxis bundesweiter Vergleich danger
to trust in instruments and secondly, there is the danger
between objectivity and education is at present in danger
preliminary nature of images and he or she is aware of the danger
Literacy Assembled as Global in ILSAs – The Danger
as a serious problem and are concerned about the dangers – confusion about the nature and severity of these dangers
as a serious problem and are concerned about the dangers
a research project on illiteracy we discuss some dangers
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