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Japanische Generalkonsulin zu Gast im Rathaus

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Im Rahmen ihres Amtsantrittes besuchte die neue japanische Generalkonsulin Düsseldorfs, Setsuko Kawahara, Bürgermeister Christoph Schultz im Rathaus. Sie ist seit September als neue Generalkonsulin von Japan in der Landeshauptstadt tätig und lebt in Erkrath, wo das Generalkonsulat seit 1969 seine Residenz hat. 
Flasche japanischen Sake und Erkrather Spezialitäten – trug sich Kawahara ins Goldene Buch

Kinderschutzfachkraft

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Kinder/Kinder-und-Jugendschutz/Kinderschutzfachkraft/?La=1

Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Die Kinderschutzfachkraft berät alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen rund um den Kinderschutz.
§ 4 KKG Externe Links Bundeskinderschutzgesetz Sozialgesetzbuch – Achtes Buch

Kinderschutzfachkraft

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Kinder/Kinder-und-Jugendschutz/Kinderschutzfachkraft/

Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Die Kinderschutzfachkraft berät alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen rund um den Kinderschutz.
§ 4 KKG Externe Links Bundeskinderschutzgesetz Sozialgesetzbuch – Achtes Buch

Psychologischer und Schulpsychologischer Dienst

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Familie/Beratungsstellen/Psychologischer-und-Schulpsychologischer-Dienst/?La=1

Der Psychologische und Schulpsychologische Dienst in der Sedentaler Straße 110 ist eine städtische Beratungsstelle für Erziehungsberatung und Schulpsychologie. Es werden Hilfen bei der Klärung individueller, schulischer und familienbezogener Probleme bereit gestellt.
(PDF, 279 kB) Externe Links Familienportal.NRW Sozialgesetzbuch – Achtes Buch

Der Erkrather Stadtgutschein als Weihnachtsgeschenk

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Wer noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk ist, kann mit dem Stadtgutschein der Stadt Erkrath einfach ein Stück Heimat verschenken. Dank mehr als 60 Annahmestellen und einem frei wählbaren Betrag von 10,00 bis 250,00 Euro ist der Stadtgutschein das ideale Geschenk für alle Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde oder Kolleginnen und Kollegen, denen man mit der Vielzahl an Angeboten aus der Region eine Freude machen möchte. 
anschließend bei den vielen Partnerbetrieben in der Region: Egal ob für ein gutes Buch